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Swir VWL/Recht, 2023-25

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Aufgabe H. Güterrechtliche Teilung aus dem Skript, Seite 9 von 12

Das Erbschaftsinventar nach dem Tode der Ehefrau ergibt ein Vermögen von total CHF 180 000.- sowie Schulden und unbezahlte Rechnungen von CHF 8 000.-. Vom gesamten Vermögen entfallen auf den Hausrat und das Auto CHF 40 000.- (während der Ehe gemeinsam angeschafft); der Rest setzt sich aus Wertschriften (Aktien, Obligationen etc.) und Bankguthaben zusammen. Wie in den meisten Ehen wurde das ganze Vermögen zusammengelegt und gemeinsam verwaltet und genutzt. Aufgrund von Aufzeichnungen kann festgestellt werden, dass der Ehemann CH 12 000.- und die Ehefrau CHF 20 000.- an persönlichen Gegenständen (je 40%) und Ersparnissen (Rest) in die Ehe brachten. Im weiteren hat die Ehefrau noch während der Ehe noch eine Erbschaft von CHF 50 000.- in bar erhalten.

a)      Nehmen Sie die güterrechtliche Teilung gemäss den Regeln der Errungenschaftsbeteiligung vor.

b)     Was würde sich an der güterrechtlichen Teilung ändern, wenn das Ehepaar durch Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt hätte?

Tipp: In der Praxis geht man oft folgendermassen vor: Gesamtvermögen (Reinvermögen, Schulden abgezogen) - Eigengüter = Total Errungenschaft.

Total Errungenschaft wird dann (dispositiv) 50-50 aufgeteilt. Dieses Vorgehen ist unten in der Struktur abgebildet.

a)      Gemeinsames Reinvermögen (Vermögen - Schulden)     

          - Eigengut Ehemann                                                            

          - Eigengut Ehefrau                                                               

          = Total Vorschlag (Errungenschaft)                                 

          Tipp: Güterrechtlicher Anspruch = Eigengut + 50% des Vorschlages (Total Errungenschaft)

          Güterrechtlicher Anspruch Ehemann                              

          Güterrechtlicher Anspruch Ehefrau (-> Erbmasse)          

 

b) In der Gütergemeinschaft gehen Sie grundsätzlich gleich vor. Jedoch ist das Eigengut bei der Gütergemeinschaft anders definiert als bei der Errungenschaftsbeteiligung.

    Siehe ZGB oder Grafiken Seite 8 von 12.

     Eigengut Ehemann   

     Eigengut Ehefrau     

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Sergio und Zora lebten 5 Jahre in einer Ehe, doch nun wollen sie sich scheiden lassen. Es gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. In der Tabelle sehen Sie die Errungenschaften und das Eigengut der beiden. Nehmen Sie die güterrechtliche Vermögensaufteilung vor.

 

 

Sergio

Zora

 

Eigengut

Errungenschaften

 Errungenschaften 

Eigengut

Total

100 000 CHF

36 000 CHF

14 000 CHF

20 000 CHF

Vorschlag Sergio

CHF

 

 

CHF

Vorschlag Zora

CHF

 

 

CHF

Ansprüche total

CHF

 

 

CHF

 

Beträge in ganzen Franken, ohne Dezimalstellen.

 

Ausgleichszahlung:

muss
CHF bezahlen.

 

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Die Ehefrau hat sich während der Ehe mit ihrem eigenen Lohn eine Handtasche gekauft. Diese Handtasche gehört...

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Die Ferienwohnung, welche von Dorothea Meier in die Ehe eingebracht wurde, gehört.... 

 

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Tom und Linda sind seit 15 Jahren verheiratet.  Sie besitzen keinen Ehevertrag und leben entsprechend im ordentlichen Güterstand der Ehe. Tom ist 100% erwerbstätig. Linda jedoch hatte vor 10 Jahren einen schlimmen Unfall und ist seither von der IV abhängig.

Entscheiden Sie, welcher Vermögensmasse die folgenden Werte zuzurechnen sind.

Tipp: Benützen Sie Art. 197 & 198 ZGB.

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Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind.

Falsche Aussagen müssen Sie in der nächsten Aufgabe korrigieren.

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