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Bei der Eheschliessung hatte die Monika S. ein Eigengut von CHF 100‘000.-, An...

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Bei der Eheschliessung hatte die Monika S. ein Eigengut von CHF 100‘000.-, Andreas S. ein solches von CHF 20‘000.-. Nach zehn Jahren wird die Ehe geschieden. Die Errungenschaft von Andreas S. beträgt zu diesem Zeitpunkt CHF 120‘000.-. Die Errungenschaft von Monika S. beträgt CHF

240‘000.-. Die geschiedenen Eheleute haben gegenseitig noch Schulden zu begleichen: Monika schuldet Andreas CHF 20'000.- und der Adreas schuldet Monika CHF 3'000.-.

Monika und Andreas hatten keinen Ehevertrag abgeschlossen. Berechnen Sie die güterrechtlichen Vermögensanteile. 

(Geben Sie die Zahlen so ein: 10'000.-)

 

Frau 

Mann

 Eigengut CHF

100'000.-

 

20'000.-

 

 Errungenschaft CHF

240'000.-

 

120'000.-

 

 Vorschlag CHF

 

 

Gemeins. Errungenschaft CHF

360'000.-

 

Anteil Errungenschaft CHF

 

 

Güterrechtlicher Anteil CHF

 

 

 

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